Wer haftet, wenn KI mitentscheidet? Die Verantwortungslücke in Pharma-Führungsteams

Von Susanne Rohrbeck | Humana Veritas

KI-Verantwortung in der Führung, Susanne Rohrbeck, Coach für Pharma und Healthcare

Dein Vertriebsleiter bereitet ein wichtiges Kundengespräch mit ChatGPT vor. Deine Compliance-Abteilung weiß nichts davon. Niemand hat entschieden, ob das erlaubt ist, es ist einfach passiert.

Und wenn morgen etwas schiefgeht, eine falsche Zahl, eine unzulässige Aussage, eine Datenschutzverletzung, stellt sich eine Frage, auf die die wenigsten Teams eine klare Antwort haben: Wer trägt das eigentlich?

Die unsichtbare Lücke: KI wird genutzt, Verantwortung bleibt ungeklärt

In Pharma-Führungsteams ist KI längst angekommen. Was fehlt, ist selten der Wille, sie zu nutzen. Was fehlt, ist die Klärung, wer verantwortlich ist, wenn eine KI-Empfehlung tatsächlich in eine Entscheidung einfließt.

Eine Befragung von 150 Pharma-Führungskräften durch Lingaro zeigt: Bei fast 60 Prozent mangelt es an klaren Zuständigkeiten innerhalb der eigenen KI-Strategie. Mehr als drei Viertel der Unternehmen stecken noch zwischen erster Erprobung und einer wirklich skalierten, verlässlichen Anwendung fest.

Eine weitere Branchenanalyse zu Pharma und Healthcare bestätigt das Bild: Weniger als die Hälfte der Führungskräfte hat im vergangenen Jahr an einem speziell auf KI zugeschnittenen Training teilgenommen. Bei 42 Prozent der Unternehmen gibt es bislang keine verbindlichen KI-Richtlinien. Mitarbeitende entscheiden damit weitgehend selbst, wie sie KI im Arbeitsalltag einsetzen, in einer Branche, in der wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit und Datenintegrität eigentlich zentrale Anforderungen sind.

Die Rechtslage ist eindeutiger, als viele Führungskräfte annehmen

Ein Vorstand stützt eine Akquisitionsentscheidung auf eine KI-Analyse. Die Analyse erweist sich im Nachhinein als fehlerhaft, das Unternehmen erleidet einen erheblichen Schaden. Wer haftet? Zwei Anwälte von KPMG Law beantworten das in einer aktuellen Einordnung eindeutig: der Vorstand. Ein fehlerhaftes KI-Ergebnis wird rechtlich nicht wie ein menschliches Gutachten behandelt und entlastet Leitungsorgane nicht von ihrer persönlichen Haftung.

Für Geschäftsführer gilt laut einer aktuellen Kanzleianalyse ähnliches: Beruht eine unternehmerische Maßnahme auf einer fehlerhaften KI-basierten Einschätzung und führt das zu einem Schaden, kommt eine persönliche Haftung nach § 43 Abs. 2 GmbHG in Betracht. Algorithmische Auswertungen dürfen nicht ungeprüft übernommen werden, die Entscheidung bleibt eine eigene, verantwortete Entscheidung.

Der Satz „das hat die KI so vorgeschlagen“ ist damit keine Entlastung. Wer ein KI-Ergebnis als Grundlage für eine Entscheidung nutzt und diese nach außen vertritt, macht es sich zu eigen, mit allen Konsequenzen.

Wichtig zur Einordnung: Ich bin keine Rechtsanwältin und dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Die genannten Einschätzungen stammen von Fachanwälten und dienen einer ersten Orientierung. Maßgeblich sind immer die internen Richtlinien deines Unternehmens und im Zweifel eine individuelle rechtliche Prüfung durch eure eigene Rechtsabteilung oder externe Beratung.

Der EU AI Act macht daraus eine formale Pflicht

Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, Artikel 4 der KI-Verordnung. Ab dem 2. August 2026 können Marktaufsichtsbehörden prüfen, ob Unternehmen dieser Pflicht nachkommen. Verstoße gegen Transparenzpflichten können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes kosten.

Ein Zertifikat schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Entscheidend ist der Nachweis, dass geeignete, rollenbezogene und dokumentierte Maßnahmen ergriffen wurden. Genau das ist der Punkt, an dem viele Pharma-Teams heute stehen: KI wird genutzt, aber nirgends dokumentiert, wer wofür zuständig ist, und das wird zunehmend zu einem prüfbaren Risiko, nicht nur zu einer organisatorischen Unschärfe.

Freigegebenes Tool ist nicht gleich geklärte Verantwortung

In vielen Konzernen ist die Toolfrage längst beantwortet: Gearbeitet wird mit Microsoft Copilot im geschützten Unternehmensrahmen, nicht mit privaten Zugängen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt für Datenschutz und Compliance.

Es löst aber nur die halbe Frage. Ein freigegebenes Tool sagt noch nichts darüber aus, wer ein KI-Ergebnis prüft, bevor es in eine Entscheidung einfließt, oder wer verantwortlich ist, wenn diese Entscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist. Die Toolfrage ist IT-Aufgabe. Die Verantwortungsfrage bleibt Führungsaufgabe, unabhängig davon, wie sicher das Tool selbst ist.

Was das für dich als Führungskraft bedeutet

Die gute Nachricht: Die Lücke schließt sich nicht durch ein technisches Rollout oder ein einmaliges Tool-Training. Sie schließt sich durch Führungsarbeit, durch klare Antworten auf wenige, konkrete Fragen: Wer entscheidet, wofür KI in unserem Bereich genutzt werden darf? Wer prüft ein KI-Ergebnis, bevor es in eine Entscheidung einfließt? Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht?

Der erste Ansprechpartner dafür ist nie der allgemeine rechtliche Rahmen, sondern die eigene Unternehmensrichtlinie. Falls es bei euch bereits eine KI-Policy gibt, ist sie maßgeblich. Falls nicht, ist genau das der erste Schritt, noch vor jedem Training: eine interne, verbindliche Klärung, abgestimmt mit Rechtsabteilung und Compliance.

Genau diese Fragen bearbeite ich mit Führungsteams in Pharma und Healthcare auf der dritten Ebene meiner Arbeit: KI im eigenen Team verankern, mit klaren Spielregeln statt stillschweigender Einzelnutzung. Das ist keine IT-Aufgabe, das ist Führungsarbeit im eigentlichen Sinn.

Wo genau bei dir und deinem Team die größte Lücke liegt, findest du in drei Minuten heraus: Mit einer neuen Frage im KI-Ready-Test zeigt sich, wie klar Verantwortlichkeiten bei euch bereits geregelt sind, oder eben nicht.

FAQ

Haftet die KI, wenn eine Entscheidung falsch war?

Nein. KI hat keine Rechtspersönlichkeit. Verantwortlich bleibt das Unternehmen beziehungsweise die Person, die das KI-Ergebnis zur Grundlage einer Entscheidung gemacht hat. Der Hinweis auf die KI entlastet nicht von der Haftung.

Muss ich als Führungskraft jede KI-Empfehlung selbst prüfen?

Bei Entscheidungen mit relevanten Konsequenzen ja. Algorithmische Auswertungen dürfen nicht ungeprüft übernommen werden, die Entscheidung bleibt eine eigene, verantwortete Entscheidung, gerade bei Geschäftsführern mit Blick auf § 43 GmbHG.

Was verlangt der EU AI Act konkret von Pharma-Unternehmen?

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, rollenbezogen und dokumentiert. Ab August 2026 wird das prüfbar.

Wie schließe ich die Verantwortungslücke in meinem Team?

Mit klaren, dokumentierten Antworten auf wenige Fragen: Wer entscheidet über den KI-Einsatz, wer prüft Ergebnisse, wer trägt im Zweifel die Verantwortung. Das ist Führungsarbeit, keine IT-Aufgabe.

Gilt der allgemeine rechtliche Rahmen oder die Richtlinie meines Unternehmens?

Immer zuerst die interne Unternehmensrichtlinie, falls vorhanden. Der allgemeine rechtliche Rahmen dient nur der ersten Orientierung. Bei Unsicherheit hilft die eigene Rechtsabteilung oder externe Rechtsberatung weiter, keine allgemeine Einordnung von außen.

Quellen

Über die Autorin

Ich bin Susanne Rohrbeck, Leadership und Mental Coach mit über 20 Jahren Führungserfahrung bei internationalen Pharmaunternehmen wie Pfizer, Abbott, AbbVie, Daiichi Sankyo und LEO Pharma. Ich begleite Führungskräfte dabei, unter Druck klar zu bleiben, souverän zu entscheiden und wirksam zu führen, ohne sich selbst zu verlieren.

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